Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Ausstellungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Aussteller auf Symposien, Kongressen, Kooperationsforen, Workshops, Arbeitskreisen, Clustertreffs oder sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Aussteller“) und der Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH (im Folgenden „Bayern Innovativ“). Für die Durchführung des Vertragsverhältnisses gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGBs im Einzelfall zugestimmt.

2. Leistungen der Bayern Innovativ

2.1 Grundleistungen

Mit der Übernahme der Organisation verpflichtet sich Bayern Innovativ, dem Aussteller optimale Voraussetzungen für seine Beteiligung an der Ausstellung zu bieten. Im Preis für die Grundleistungen (Teilnahmepreis) sind die Miete der vereinbarten Ausstellungsfläche sowie die in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Leistungen inbegriffen.
Die Einteilung der Ausstellungsfläche richtet sich nach der räumlichen Verfügbarkeit und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Die Standeinteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung nach konzeptionellen Gesichtspunkten, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Anspruch besteht nur auf die bestellte Ausstellungsfläche, nicht auf einen genauen Standort. Die Bayern Innovativ hat darüber hinaus das Recht, jederzeit Standortwechsel und Änderungen vorzunehmen, ohne dass sich daraus von Seiten der Aussteller irgendwelche Ansprüche gegen die Bayern Innovativ ergeben sowie dem Aussteller abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern (zum Beispiel bei Überzeichnung), Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung Dritten (= Mitaussteller) zu überlassen. Eine ohne Zustimmung von Bayern Innovativ erfolgte Aufnahme von Mitausstellern berechtigt Bayern Innovativ, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Aussteller verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Aussteller nicht zu.

Die Beteiligung umfasst keinen Versicherungsschutz. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Sachschaden-, Transportversicherungen etc. ist Sache jedes Ausstellers. Verpackung, Hin- und Rücktransport, Zollabfertigungen, Lagerung und Versicherung des Ausstellungsgutes sowie des Leergutes obliegen, sofern nicht anders vereinbart, jedem einzelnen Aussteller.

2.2 Sonderleistungen

Alle über die Grundleistungen hinausgehenden Dienstleistungen werden sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart als Sonderleistungen nach Aufwand, inklusive Bearbeitungsgebühr, separat verrechnet. Darunter fallen insbesondere zusätzliche Einrichtungen und Mobiliar, Anschlüsse, Installationen sowie Betriebskosten für Elektrizität und Telekommunikation, Wasser, Druckluft, Gas etc., ebenso Leistungen wie zusätzliche Ausstellerausweise, Parkkarten etc.

3. Leistungen des Ausstellers

(1) Der Aussteller erbringt als Gegenleistung für die von Bayern Innovativ im Buchungsformular benannten zu erbringenden Leistungen die ebenfalls dort geregelte Vergütung, die mit Eingang der Buchungsbestätigung durch Bayern Innovativ in Rechnung gestellt wird.

(2) Für Auf-/Abbau und Gestaltung eines Standes gelten sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die nachfolgenden Bestimmungen und Vorschriften der Bayern Innovativ. Die Gestaltung eines Standes bleibt den Ausstellern frei, sofern dies nicht sitten- oder gesetzwidrig ist. Andere Aussteller dürfen durch Art- und Gestaltung des Standes nicht beeinträchtigt, geschädigt oder gefährdet werden. Der Aussteller verpflichtet sich zur Fertigstellung des Standes bis zur Ausstellungseröffnung.

(3) Den Anweisungen der Bayern Innovativ ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen der Bayern Innovativ oder gegen den üblichen Umgang mit Ausstellern und Besuchern ist die Bayern Innovativ berechtigt, den Stand zu schließen und den Ausstellern und zugehörigen Personen Hausverbot zu erteilen. Ansprüche gegen die Bayern Innovativ sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(4) Feuergefährliche, erschütterungs-, geruchsintensive oder Exponate, deren Vorführung mit großem Lärm verbunden sind, müssen ausdrücklich von Bayern Innovativ genehmigt werden.

(5) Ausstellungsstücke dürfen während der Laufzeit nicht entfernt werden. Der Aussteller ist gehalten, seinen Messestand während den gesamten Öffnungszeiten der Ausstellung durchgehend zu betreuen sowie mit Ausstellungsgut zu belegen und mit dem Standabbau erst nach Ende der Veranstaltung zu beginnen. Etwaige Schäden bei Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Ausstellers.

(6) Ausstellungsgüter, die durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Veranstaltungsbetriebes hervorrufen, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Ausstellern, Veranstaltungsteilnehmern oder von Ausstellungsgütern anderer Aussteller führt, sind auf Verlangen von Bayern Innovativ sofort zu entfernen.

(7) Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen und Bayern Innovativ hierfür eine Genehmigung erteilt hat.

(8) Kommt der Aussteller dem Verlangen von Bayern Innovativ nicht unverzüglich nach, so ist Bayern Innovativ berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen. Hinsichtlich der Kosten erwirbt Bayern Innovativ ein Pfandrecht an den Ausstellungsgütern. Diese können von Bayern Innovativ nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von Bayern Innovativ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Aussteller erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche gegen Bayern Innovativ, insbesondere auf Kündigung oder Schadenersatz.

4. Vertragsschluss / Fälligkeit der Zahlung

Der Vertragsschluss erfolgt durch Einreichung eines unterzeichneten Buchungsformulars und Buchungsbestätigung durch die Bayern Innovativ. Mit Bestätigung der Buchung wird auch die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Hinsichtlich des Verzugsbeginns und der Verzugszinsen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

5. Nutzungsrechte

a) Der Aussteller gewährleistet, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für die von ihm verwendeten Namen, Logos, Signetten, Fotografien etc. hält und diese sowohl firmen- und markenrechtlich, als auch wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig und durch Bayern Innovativ nutzbar sind.

b) Für Schadenersatzansprüche Dritter, die gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit einer Verletzung der Gewährleistung gemäß §3a] stehen, sowie allen damit verbundenen Aufwendungen [einschließlich Rechtsverteidigung] für Bayern Innovativ, haftet der Aussteller.

c) Der Aussteller ist verpflichtet, Bayern Innovativ von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Ausstellungsstandes freizustellen.

6. Rücktrittsrecht von Bayern Innovativ

Bayern Innovativ behält sich das Recht vor, in den folgenden Fällen von diesem Vertrag zurückzutreten:

a) für den Fall einer Stornierung der Veranstaltung,

b) falls, nach den zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bekannten Verpflichtungen gegenüber dritten Kooperationspartnern der Veranstaltung, Referenten, Hotels etc. Auflagen erwachsen, welche die Erfüllung des vorliegenden Vertrages verunmöglichen,

c) falls der Aussteller zu den vereinbarten Terminen die erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt haben sollte,

d) soweit beim Aussteller Insolvenzantrag gestellt wurde.

In allen vorgenannten Fällen werden dem Aussteller bereits zur Verfügung gestellte Leistungen/Entgelte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zurückerstattet.

7. Rücktrittsrecht des Ausstellers

a) Stornierungen des Ausstellers bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

b) Bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung, oder wenn zum Zeitpunkt des Stornos die Broschüre der Veranstaltung mit Logo und/oder Kurzportrait des Ausstellers bereits gedruckt ist, werden 50% des vollen Rechnungsbetrages erhoben.

c) Erfolgt die Stornierung später als 4 Wochen vor Veranstaltungstermin wird der volle Rechnungsbetrag fällig.

d) Zur Feststellung der Stornogebühren gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung.

Dem Aussteller ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die gemachten Kosten entstanden ist.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bayern Innovativ GmbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg, Tel: 0911/206710, Fax 0911/20671792, Mail: info@bayern-innovativ.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (http://www.bayern-innovativ.de/widerruf.pdf) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Symposien, Kongressen, Kooperationsforen, Workshops, Arbeitskreisen, Cluster-treffs, Seminaren, Kursen oder sonstigen Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Symposien, Kongressen, Kooperationsforen, Workshops, Arbeitskreisen, Clustertreffs, Seminaren, Kursen oder sonstigen Veranstal-tungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH (im Folgenden „Bayern Innovativ“). Für die Durchführung des Vertragsverhältnisses gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGBs im Einzelfall zugestimmt.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Ihre Anmeldung kann über Online-Shop, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Falls Sie nicht die von uns vorbereiteten Formulare oder den Warenkorb unserer Website verwenden, geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung. Ein Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung.

3. Leistung

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten ausführliche Tagungsunterlagen sowie alle weiteren Leistungen entsprechend den Angaben der Anmeldebestätigung. Die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereit-stellung eventuell notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten werden von Bayern Innovativ nur übernommen, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.

Die Leistung von Veranstaltungen erfolgt am angegebenen Veranstaltungsort. Die Bayern Innovativ behält es sich vor aus zwingenden Gründen (z.B. Rechtsänderungen) inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der ange-kündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind weiter berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Falle deren Verhinderung (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. Die Bayern Innovativ verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 1 Woche vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Bayern Innovativ.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Teilnehmerbeitrag wird mit Vertragsschluss fällig. Hinsichtlich des Verzugseintritts und der Verzugszinsen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen.

5. Stornierung

Die Stornierung [nur schriftlich] ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptiert die Bayern Innovativ ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von der Bayern Innovativ einbehaltene Stornierungsgebühr.

6. Urheberrechte

Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich bei der Bayern Innovativ Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Bayern Innovativ gestattet.

7. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Bayern Innovativ übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bayern Innovativ, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Bayern Innovativ unbeschränkt. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Bayern Innovativ unbeschränkt nur, wenn die Schäden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bayern Innovativ nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Er-reichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Sind an dem Vertragsverhältnis nur Unternehmer beteiligt, beschränkt sich die Haftung der Bayern Innovativ bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnitts-schadens.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bayern Innovativ GmbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg, Tel: 0911/206710, Fax 0911/20671792, Mail: info@bayern-innovativ.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (http://www.bayern-innovativ.de/widerruf.pdf) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs-mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.